Beim Festkredit handelt es sich um eine spezielle Finanzierungsform die in der Regel nicht an Privatpersonen vergeben wird und zumeist als Zwischenfinanzierung genutzt wird. Besonders gut geeignet ist der Festkredit als Finanzierungsform für Unternehmen. Beim Festkredit wird für die vereinbarte Laufzeit ein Zinssatz festgeschrieben. Die Laufzeit bis zum Ende des Festkredites bezeichnet man daher auch als Zinsbindungsphase. Besonderheit beim Festkredit ist, dass während der Laufzeit nur die Zinsen in monatlichen Raten getilgt werden und die Darlehenssumme erst am Ende der Laufzeit als gesamte Summe. Der Festkredit lässt während der gesamten Zinsbindungsphase keine Sondertilgungen zu. Der Festkredit zahlt sich für Unternehmen deswegen aus, weil diese besondere Finanzierungsform extrem Steuersparend ist. Grund: Laut Steuerrecht können Zinsen die ausschließlich für geschäftliche Darlehens genutzt wurden als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Bedeutet das die Zinszahlung für die gesamte Laufzeit des Festkredites steuerlich geltend gemacht werden kann. Der Darlehensnehmer kann somit von einer äußerst rentablen Abschreibungsmöglichkeit profitieren. Privatpersonen erhalten in der Regel keinen Festkredit und wenn dann werden diese nur unter sehr strengen Auflagen vergeben.
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